Ihre Rechte
Ihre Rechte als EU-Patient.
Zahnbehandlung im EU-Ausland ist Ihr gutes Recht — gesetzlich garantiert. Wir erklären, was das für Sie bedeutet.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Sie dürfen sich in jedem EU-Land behandeln lassen (EU-Richtlinie 2011/24/EU)
- Ihre GKV zahlt den gleichen Festzuschuss wie für eine Behandlung in Deutschland
- Partnerkliniken geben 5–10 Jahre schriftliche Garantie auf Zahnersatz
- Nachsorge und Kontrolle bei Ihrem Zahnarzt in Deutschland möglich
- Kosten sind als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar
Seit 2013 haben alle EU-Bürger das Recht, sich in jedem Mitgliedstaat der EU medizinisch behandeln zu lassen. Die Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung regelt das verbindlich.
Das bedeutet: Ihre Entscheidung für eine Zahnbehandlung in Ungarn ist kein Schlupfloch oder Graubereich — es ist geltendes EU-Recht. Sie brauchen keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse.
Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt Ihnen den gleichen Festzuschuss, den Sie auch bei einer Behandlung in Deutschland erhalten würden. Der Unterschied: Die Gesamtkosten in Budapest sind oft 50–70% niedriger.
So reichen Sie ein:
- Heil- und Kostenplan (HKP) vor der Reise von Ihrem deutschen Zahnarzt erstellen lassen
- HKP bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Festzuschuss genehmigen lassen
- Behandlung in Budapest durchführen lassen
- Rechnung + Dokumentation bei der Kasse einreichen
- Festzuschuss wird erstattet — meist innerhalb von 4–6 Wochen
Smyvia unterstützt Sie bei jedem dieser Schritte.
Unsere Partnerkliniken geben schriftliche Garantien auf alle Behandlungen:
- Implantate: 10 Jahre Garantie
- Kronen & Brücken: 5 Jahre Garantie
- Veneers: 5 Jahre Garantie
- Prothesen: 3 Jahre Garantie
Im Garantiefall übernimmt die Klinik die Nachbesserung oder Neuanfertigung ohne zusätzliche Kosten. Die Reisekosten trägt in der Regel die Klinik.
Kontrollen und Nachsorge können bei jedem Zahnarzt in Deutschland durchgeführt werden. Unsere Partnerkliniken erstellen eine vollständige Behandlungsdokumentation in deutscher Sprache, die Ihr Zahnarzt nahtlos weiterführen kann.
Bei Komplikationen koordiniert Smyvia die Kommunikation zwischen Ihrem Zahnarzt und der Partnerklinik.
Zahnbehandlungskosten — inkl. Reise und Unterkunft — können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§ 33 EStG). Voraussetzung: Die Behandlung ist medizinisch notwendig (was bei Zahnersatz der Regelfall ist).
Smyvia stellt Ihnen alle Belege und Rechnungen in einer Form aus, die Ihr Steuerberater direkt verwenden kann.
„Bin ich im Ausland überhaupt versichert?"
Ja. Ihre EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) gilt in Ungarn. Für geplante Eingriffe nutzen Sie den GKV-Festzuschuss.
„Was wenn etwas schiefgeht?"
Schriftliche Garantie + Smyvia als Vermittler. Wir bleiben auch nach der Behandlung Ihr Ansprechpartner.
„Erkennt mein Zahnarzt die Arbeit an?"
Ja — CE-zertifizierte Materialien, EU-Standard-Dokumentation, und oft bessere Technologie als in vielen deutschen Praxen.
„Muss ich allein reisen?"
Nein. Viele Patienten nehmen eine Begleitperson mit. Budapest ist ein wunderbares Reiseziel — kombinieren Sie Behandlung mit ein paar schönen Tagen.
Schritt für Schritt
So funktioniert die GKV-Erstattung.
HKP erstellen lassen
Ihr deutscher Zahnarzt erstellt einen Heil- und Kostenplan.
Kasse informieren
Reichen Sie den HKP bei Ihrer Krankenkasse ein. Festzuschuss wird bewilligt.
Behandlung in Budapest
Lassen Sie sich in der Partnerklinik behandeln. Alle Unterlagen erhalten Sie auf Deutsch.
Rechnung einreichen
Senden Sie die Klinik-Rechnung an Ihre Kasse. Smyvia hilft beim Papierkram.
Festzuschuss erhalten
Die Kasse erstattet Ihnen den Festzuschuss — meist innerhalb von 4–6 Wochen.
Nächster Schritt
Bereit für Ihr neues Lächeln?
Laden Sie Ihren Kostenplan hoch — wir zeigen Ihnen Ihr Einsparpotenzial.
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