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Was Krankenkassen bei Auslandsbehandlungen zahlen: Ein Überblick

Welche Leistungen gesetzliche Krankenkassen bei zahnmedizinischen Behandlungen im EU-Ausland übernehmen.

Smyvia Team · 7 Min. · 25.11.2025
Was Krankenkassen bei Auslandsbehandlungen zahlen: Ein Überblick

Zahnmedizinische Behandlungen im Ausland sind für viele gesetzlich Versicherte in Deutschland eine relevante Option – sei es aufgrund niedrigerer Behandlungskosten, kürzerer Wartezeiten oder spezialisierter Angebote. Doch welche Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen tatsächlich, wenn die Behandlung außerhalb Deutschlands stattfindet? Die rechtlichen Grundlagen sind europaweit geregelt, die Umsetzung im Einzelfall jedoch oft erklärungsbedürftig.

Europäische Rechtsgrundlagen

Zwei zentrale europäische Rechtsakte regeln die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der EU:

Verordnung (EG) Nr. 883/2004

Diese Verordnung koordiniert die Sozialversicherungssysteme der EU-Mitgliedstaaten. Sie stellt sicher, dass Versicherte, die sich in einem anderen Mitgliedstaat behandeln lassen, nicht schlechtergestellt werden als im Heimatland. Die Verordnung greift insbesondere bei Behandlungen, die über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgerechnet werden – etwa bei medizinisch notwendigen Behandlungen während eines Auslandsaufenthalts.

Richtlinie 2011/24/EU (Patientenmobilitätsrichtlinie)

Diese Richtlinie gibt EU-Bürgern das Recht, geplante medizinische Behandlungen in einem anderen Mitgliedstaat in Anspruch zu nehmen und die Kosten von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen – allerdings nur bis zur Höhe des Betrags, der im Heimatland erstattet worden wäre. Für zahnmedizinische Behandlungen bedeutet dies: Der Festzuschuss der deutschen Krankenkasse wird auch bei einer Behandlung im EU-Ausland gezahlt.

Was genau wird erstattet?

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden bei Zahnersatz zwischen dem Festzuschuss und den darüber hinausgehenden Kosten:

Festzuschuss: Dieser wird befundabhängig gewährt und ist bei Behandlungen im EU-Ausland identisch mit dem Zuschuss, der auch in Deutschland gezahlt würde. Der Festzuschuss deckt einen Teil der Kosten der sogenannten Regelversorgung ab.

Eigenanteil: Die Differenz zwischen dem Festzuschuss und den tatsächlichen Behandlungskosten trägt der Patient. Bei Auslandsbehandlungen in Ländern mit niedrigerem Preisniveau kann dieser Eigenanteil geringer ausfallen als in Deutschland.

Zusatzversicherungen: Wer eine private Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, sollte prüfen, ob diese auch Behandlungen im Ausland abdeckt. Die Vertragsbedingungen variieren hier erheblich zwischen den Anbietern.

Das Antragsverfahren Schritt für Schritt

Damit die Krankenkasse den Festzuschuss bei einer geplanten Auslandsbehandlung bewilligt, ist ein definiertes Verfahren einzuhalten:

  1. Befunderhebung: Ein Zahnarzt – im Inland oder Ausland – erhebt den zahnmedizinischen Befund und erstellt einen Heil- und Kostenplan (HKP). Der Befund muss nach den in Deutschland geltenden Befundklassen dokumentiert werden.

  2. Genehmigung einholen: Der HKP wird bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Diese prüft den Befund und teilt den bewilligten Festzuschuss mit.

  3. Behandlung im Ausland: Nach Erhalt der Genehmigung kann die Behandlung durchgeführt werden. Der Patient zahlt die Kosten in der Regel zunächst selbst.

  4. Erstattung beantragen: Nach Abschluss der Behandlung werden die Originalrechnungen, der genehmigte HKP und gegebenenfalls weitere Unterlagen bei der Krankenkasse eingereicht.

  5. Auszahlung: Die Krankenkasse erstattet den bewilligten Festzuschuss nach Prüfung der eingereichten Unterlagen.

Unterschiede zwischen den Krankenkassen

Obwohl die Festzuschüsse bundesweit einheitlich festgelegt sind, gibt es bei der Bearbeitung von Auslandserstattungen durchaus Unterschiede zwischen den Kassen. Diese betreffen vor allem:

  • Bearbeitungsdauer: Die Prüfung und Auszahlung kann je nach Kasse zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten dauern.
  • Anforderungen an die Dokumentation: Manche Kassen verlangen detailliertere Unterlagen als andere, etwa beglaubigte Übersetzungen oder spezifische Befundkodierungen.
  • Beratungsangebote: Einige Kassen bieten spezielle Beratung für Versicherte an, die eine Auslandsbehandlung planen; bei anderen fehlt dieses Angebot.

Es empfiehlt sich daher, frühzeitig Kontakt mit der eigenen Krankenkasse aufzunehmen und die konkreten Anforderungen zu klären.

Behandlungen außerhalb der EU

Für zahnmedizinische Behandlungen in Ländern außerhalb der EU und des EWR gelten abweichende Regelungen. Grundsätzlich besteht bei geplanten Behandlungen in Drittstaaten kein Anspruch auf Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung. Ausnahmen können bei Notfallbehandlungen bestehen, sofern ein Sozialversicherungsabkommen mit dem jeweiligen Land existiert.

Für geplante zahnmedizinische Behandlungen in Ländern wie der Türkei oder Thailand – die bei Zahntourismus ebenfalls eine Rolle spielen – bedeutet dies: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel keine Kosten. Private Zusatzversicherungen können hier eine Ausnahme bilden, sofern der Versicherungsvertrag Behandlungen in Drittstaaten einschließt.

Worauf Patienten achten sollten

Unabhängig von der Kassenzugehörigkeit gelten einige grundsätzliche Empfehlungen:

  • Den Heil- und Kostenplan vor Behandlungsbeginn genehmigen lassen
  • Alle Rechnungen und Befunde im Original aufbewahren
  • Bei fremdsprachigen Dokumenten eine Übersetzung bereithalten
  • Die Gewährleistungsbedingungen der ausländischen Klinik schriftlich vereinbaren
  • Sich über die Qualifikation des behandelnden Zahnarztes informieren

Fazit

Gesetzlich Versicherte haben bei zahnmedizinischen Behandlungen im EU-Ausland Anspruch auf die gleichen Festzuschüsse wie bei einer Behandlung in Deutschland. Die Voraussetzung ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan. Außerhalb der EU bestehen in der Regel keine Erstattungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Eine sorgfältige Vorbereitung und frühzeitige Abstimmung mit der Krankenkasse sind in jedem Fall empfehlenswert.

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